Powered By Blogger

Dienstag, 2. Oktober 2012

426. Oberflächenfunde melden!

Anhand der Zugriffsquellen und Eingabebegriffe für die Suchmaschinen im blogarchiv von "UMGEPFLÜGT" wie: "Lynn -Fisher- Knipper- Fundstellen- Lage" oder "münzfunde sonderbuch" sollte vielleicht einmal zwischendurch darauf hingewiesen werden, dass es für den Sammler eine Selbstverständlichkeit sein muss, die Denkmalschutzgesetze zu wahren und auch die äußerst wichtige Erwartung: Funde umgehend der Denkmalbehörde zu melden eingehalten werden sollten.  
Im einleitenden Begleittext zu meinem blog finden Sie die erforderlichen Adressen des Regierungsbezirkes.(Rechts im Kurzprofil) Wilde Absammlungen, die nicht für den Zugriff der Wissenschaft erfolgen und anonym verschleppt werden, führen zu einer Verzerrung der Fundstatistik, einer ziellosen Zerstreuung des Inventars und sind ihrer Aussagen durch Entfernung aus dem Kontext beraubt und sind daher  archäologisch wertlos. Dies gilt auch für die sehr viel schwerwiegenderen selektiven Sondenfunde. Da sich die verräterischen Löcher in der letzten Zeit um Sonderbuch mehren, muss leider auch an dieser Stelle noch einmal darauf hin gewiesen werden, dass das Graben auf eingetragenen Bodendenkmalen ohne Grabungsgenehmigung eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen kann und dementsprechend strafrechtlich verfolgt wird, und ist keineswegs ein Kavaliersdelikt.
Dazu informiert die Denkmalpflege in Baden Württemberg:

http://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/publikationen_und_service/infobroschueren/Flyer_Raubgraeber.pdf

Die Informationsbroschüre endet mit dem Satz:
"Bitte helfen Sie mit,
das Zerstören und Ausplündern von sichtbaren oder noch in der Erde verborgenen archäologischen Denkmalen zu verhindern."

zu "Raubgrabungen" lesen sie auch:

http://www.steinzeitwissen.de/raubgrabungen#3

oder ein Extremfall mit weitreichenden Folgen für die Archäologie:

http://www.steinzeitwissen.de/raubgrabungen/raubgrabung-abri-i-am-schulerloch

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen